KOMMENTAR: KAIJA KUTTER ÜBER DIE VOLKSENTSCHEID-KLAGE
: Unschärfe im Gesetz

Die Klage gegen den Schul-Volksentscheid sieht auf den ersten Blick nach juristischer Spitzfindigkeit aus. Sind es die schlechten Verlierer der Initiative Pro Schulreform, die dem Gegner ihren Erfolg nicht gönnen?

Klar, im umgekehrten Fall hätte gewiss auch die Gegenseite nach Klagemöglichkeiten gesucht und diese genutzt. Doch folgt man der Argumentation der Kläger, so passierten eine Reihe von Verstößen, die gerade den Primarschulgegnern in die Hände spielten. Warum musste es zu deren Ansinnen, die Reform zu stoppen, eine Gegenvorlage der Bürgerschaft geben, die bereits beschlossenes Schulrecht noch mal zur Abstimmung stellt? Hätte es nicht gereicht, nur die Vorlage der Initiative zur Abstimmung zu stellen?

So aber gab es keine Möglichkeit der Enthaltung. Die Option des Doppel-Jas führte zu einer Unschärfe, die wohl den Reformgegnern in die Hände spielte. Dies zu klären und für die Zukunft abzustellen, ist wichtig.

Nötig ist aber auch die politische Aufarbeitung der Folgen des Volksentscheids. Dort wurde über die Grundschul-Dauer abgestimmt, nicht aber darüber, ob es hier eine kinderfreundliche moderne Pädagogik geben darf. Die Regierenden lesen aber seither dieser Gruppe jeden Wunsch von den Lippen ab. Und die so Hofierten führen sich auf, als dürften sie in allen schulpolitischen Fragen bestimmen.