Akteneinsicht wenig genutzt

TRANSPARENZ Behörden müssen Bürgern Akten zeigen. 444 Anträge in zweieinhalb Jahren

Das Gesetz sollte den Staatsapparat durchsichtiger werden lassen, die Behörden bürgerfreundlicher und auch die Korruption sollte es zurückdrängen. In Kraft ist das Hamburgische Informationsfreiheitsgesetz seit nunmehr zweieinhalb Jahren in reformierter Form. Seitdem haben die Hamburger Behörden und Institutionen 444 Anträge auf Akteneinsicht verzeichnet. Das ergab eine Anfrage des CDU-Bürgerschaftsabgeordneten Ralf Niedmers. 345 Mal bekamen die Bürger die Information, die sie wollten.

Umgerechnet sind das etwa elf Anfragen pro Monat. Zu wenig, findet Niedmers. „Die Praxis zeigt, zu wenig Menschen kennen ihre Rechte“, sagt er. Das Gesetz nutzen vor allem Anwälte und interessierte Fachleute – nicht der Durchschnittsbürger. Seine Forderung: „Der Senat sollte dafür Sorge tragen, dass das Gesetz bekannter wird.“ In seiner Antwort kündigt der Senat eine Handreichung an, die „demnächst“ fertig gestellt werden soll.

Im Prinzip sind fast alle Behördeninformationen nach dem Gesetz zugänglich – es gibt allerdings Ausnahmen. So sind Bürgerschafts-, Gerichts- und Rechnungshofsakten weiter gesperrt. Die Anträge können schriftlich, mündlich oder telefonisch gestellt werden. Diese Flexibilität ist ein Grund, warum die Antwort des Senats Lücken hat – zum Beispiel wurde nicht jede telefonische Anfrage über die ganze Zeit bei jeder Behörde erfasst. Die Auskünfte können schnell Geld kosten – die Verwaltung berechnet für ihre Arbeit Gebühren.

Vor allem Bürgerrechtsvereine, Korruptionsbekämpfer und Journalistenverbände haben in der Vergangenheit für stärkere Akteneinsichtsrechte gekämpft. Auf Bundesebene und in elf der 16 Bundesländer gibt es entsprechende Gesetze. Nur Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Sachsen und Hessen haben solche Regeln nicht. DKU