Verhüllungsfrage nicht gelöst

STOFFSTREIT Für den Senat dürfte eine Lehrerin einen Hijab tragen, nicht aber eine Burka. CDU-Bildungspolitiker sieht die schulische Neutralität gefährdet

„Ich sage: Im Zweifel alle religiösen Symbole verbieten“

Stefanie von Berg, GAL

Der Konflikt um eine Lehrerin an der Stadtteilschule Alter Teichweg, die im Unterricht einen Kopf und Körper bedeckenden Hijab trägt, geht weiter. Medienberichte, wonach als Kompromiss mit der Muslima vereinbart wurde, dass sie statt eines schwarzen Gewandes eines in helleren Farben trägt, konnte Behördensprecher Peter Albrecht nicht bestätigen. „Es gibt nach wie vor Bedenken von Lehrkräften, die fragen, wie wirkt sich das auf das Rollenverständnis der Schülerinnen und Schüler aus“, sagt er der taz.

Die Frau hat einen Lehrauftrag bis Ende Oktober. Danach beginnt ihr Referendariat, auf das sie einen Anspruch hat. „Wir müssen nur sehen, ob sie es dort oder woanders macht“, so Albrecht. Lehrer in Ausbildung sind bundesweit beim Tragen religiöser Symbole frei. Fertig ausgebildeten Lehrerinnen dagegen ist derzeit in acht Bundesländern das Tragen von Kopftüchern verboten. Hamburg hat bisher auf eine gesetzliche Regelung verzichtet.

„Es war seit 15 Jahren gute Tradition zu sagen: Schön wäre, wenn der Friede nicht verordnet wird, sondern von innen wächst“, sagt Schulsenator Ties Rabe (SPD). Daher hätten alle Senate, auch die CDU-regierten, darauf gesetzt, „dass sich die Beteiligten vor Ort vertragen“.

Der CDU-Schulpolitiker Robert Heinemann sieht nun aber eine neue Lage. „Auch zu CDU-Zeiten gab es Lehrerinnen mit Kopftuch“, sagt er. Ein solches trügen aber auch Nicht-Muslimas – und es verletze nicht zwingend das Neutralitätsgebot der Schule. Beim bodenlangen Hijab sei das anders.

Heinemann fragte beim Senat an, wie dieser die Unterschiede zwischen Kopftuch, Hijab und der das Gesicht mit verhüllenden Burka beurteilt – und ob der Schulfrieden an der aktuell betroffenen Schule gestört sei. Antwort: Eine Burka würde wohl nicht akzeptiert. Im Hijab-Konflikt sei die Arbeit der Schule Alter Teichweg „zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt“.

„Mit dieser Antwort wird ein Gesetz eher nötig als vorher“, sagt Heinemann. Er wolle eigentlich kein Anti-Kopftuch-Gesetz. Aber er wirft dem Senat vor, bestehende Möglichkeiten nicht zu nutzen. So sei es in vergleichbar schwierigen Konstellationen gelungen, Lehrer wegen „Störung des Schulfriedens“ aus dem Unterricht zu nehmen. Verneine der Senat im Fall der Hijab Tragenden eine solche Störung, schaffe das ein Präjudiz.

Das sieht Behördensprecher Albrecht anders: „Es geht hier um einen Einzelfall.“ Dieser allerdings wird weithin diskutiert, so auch innerhalb der GAL. Die grüne Schulexpertin Stefanie von Berg sieht die Gefahr, dass Schüler beeinflusst werden. „Ich sage: Im Zweifel alle religiösen Symbole verbieten, wohlwissend, dass dies die Selbstbestimmung der Einzelnen beschneidet.“ Es gebe in der Partei aber auch andere Positionen. KAJ