Kommentar Becherwerfer-Prozess: Urteil mit Botschaft

Ein Blackout mit begrenzten Folgen darf nicht zur Existenzvernichtung führen. Das Urteil, das Richter Carsten Grothe gefällt hat, ist eines mit Augenmaß.

Es ist ein Urteil mit Augenmaß, das Richter Carsten Grote gefällt hat. Trotz widersprüchlicher Zeugenaussagen kamen in der Verhandlung kaum ernsthafte Zweifel an der Schuld des Angeklagten auf, sodass seine Verurteilung folgerichtig ist.

Gleichzeitig hat der Richter seinen Spielraum bei der Strafzumessung voll zugunsten des mutmaßlichen Becherwerfers ausgenutzt, um dessen existenzgefährdende Lage nicht noch weiter zu verschlimmern.

Dass ein so unbedachter wie unentschuldbarer Becherwurf einen bislang unbescholtenen Fußballfan in Regressansprüche treibt, die er in diesem Leben nicht mehr bewältigen kann, hat der Richter als nicht angemessen bewertet. Deshalb hat er ihm so wenig weitere Lasten wie nur vertretbar aufgebürdet.

Das Urteil enthält damit auch eine Botschaft an den FC St. Pauli: Dass der Verein seine Einnahmeausfälle von dem Schadensverursacher zurückhaben will, ist verständlich. Doch sollte der Club, der gern über seine soziale Verantwortung spricht, bedenken, dass die 400.000 Euro die der Becherwurf an Schaden verursacht hat, ihm zwar sehr wehtun, Stefan H. und seine Familie aber ruinieren können.

Deshalb wäre es eine gute und richtige Geste, wenn der Club auf den entgleisten Fan zuginge und versuchte, mit ihm eine Lösung zu finden, die ihm nicht seine Existenz nimmt.

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