Karlsruhe billigt Sold-Reform

KARLSRUHE dpa ■ Das Bundesverfassungsgericht räumt dem Bund einen weiten Gestaltungsspielraum für Reformen der Beamtenbesoldung ein. In einem gestern veröffentlichten Beschluss billigten die Karlsruher Richter eine 1997 in Kraft getretene Änderung der Beamtenbesoldung und erklärten die darin enthaltenen leistungsbezogenen Elemente ausdrücklich für unbedenklich. Ein Verstoß gegen das Grundgesetz komme nur bei offensichtlich sachwidrigen Regelungen in Betracht, urteilte der Zweite Senat. Er wies die Klage eines 51-jährigen Oberveterinärrats ab, der sich durch Verringerung der Gehaltsstufen auf 12 gegenüber jüngeren Kollegen benachteiligt sah. (Az. 2 BvL 16/02)