„Hassprediger“ für Beck verboten

KÖLN dpa ■ Das Erzbistum Köln hat dem Grünen-Politiker Volker Beck per einstweiliger Verfügung untersagen lassen, Erzbischof Kardinal Joachim Meisner als „Hassprediger“ zu bezeichnen. Das Landgericht Köln ist der Auffassung des Erzbistums gefolgt, wonach diese Äußerung eine „Beleidigung und ein Angriff auf die Ehre des Kardinals“ sei. Bei Zuwiderhandlung droht Beck ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten. Becks Büro bestätigte den Eingang der einstweiligen Verfügung. Beck lasse sie prüfen und werde dann entscheiden, ob er rechtliche Schritte unternehme. Am Montag hatte Beck seine Äußerung bereits bedauert und angekündigt, den Begriff „Hassprediger“ nicht mehr zu benutzen. Er blieb allerdings bei seiner inhaltlichen Kritik an Meisners Predigt.