Einbürgerung auch bei ALG II

STUTTGART ap ■ Ausländern darf die deutsche Staatsbürgerschaft nicht verweigert werden, wenn sie ohne eigenes Verschulden Arbeitslosengeld II beziehen, so das Verwaltungsgericht Stuttgart. Im vorliegenden Fall ging es um einen 43-jährigen Angolaner, der im Dezember 1992 eingereist war. Er betreue drei minderjährige Kinder, darunter zwei nichteheliche Söhne von seiner im Jahr 2006 verstorbenen Lebensgefährtin. Die Kinder seien derzeit im Besitz von Aufenthaltserlaubnissen. Der Vater habe eine unbefristete Niederlassungserlaubnis. Seit 2005 beziehe der Mann ALG II. Nachdem der Einbürgerungsantrag des Mannes und der beiden Söhne im Jahr 2003 vom Landratsamt nicht entschieden worden war, zogen sie vor Gericht. Der Mann und die beiden Söhne seien einzubürgern, urteilte das Gericht. Der Vater sei nicht vorbestraft und habe eine Loyalitätserklärung abgegeben. Er habe nicht zu vertreten, dass er seit 2005 wegen der Betreuung der Kinder arbeitslos sei und Arbeitslosengeld II in Anspruch nehme.