Soli-Zuschlag auf Auslandseinkunft

BERLIN ap/dpa ■ Im Ausland erzielte Einkünfte sollten nach dem Willen des Bundesrechnungshofes komplett dem Solidaritätszuschlag unterworfen werden. Durch diese Gesetzeslücke seien dem Bund seit 1991 rund 1,8 Milliarden Euro an Einnahmen entgangen, kritisierte der Präsident des Rechnungshofs, Dieter Engels, gestern. Auf Einkünfte, die Steuerpflichtige im Ausland erzielen, wird bisher laut Rechnungshof der „Soli“ nicht oder nur teilweise erhoben. Seit Einführung des Zuschlags von 5,5 Prozent im Jahr 1991 seien dem Bund deshalb jährlich etwa 110 Millio- nen Euro entgangen. Zudem hat der Rechnungshof den nachlässigen Umgang mancher Bundesbehörden mit Steuergeldern angeprangert. Nach Prüfungen flossen in den vergangenen Jahren dreistellige Millionenbeträge zurück in die Staatskasse oder wurden eingespart, so Engels.