Urteil gegen Nazi-Juristin bestätigt

KARLSRUHE afp ■ Den Schuldspruch und das Berufsverbot gegen die rechtsextreme Strafverteidigerin Sylvia S. hat der BGH im Kern bestätigt. Weil mit dem gestern bekanntgegebenen Beschluss der Schuldspruch unter anderem wegen Volksverhetzung aber in Teilen geändert wurde, muss die Haftdauer gegen die heute 45-Jährige neu festgesetzt werden. Die mit dem ehemaligen NPD-Anwalt Horst Mahler liierte Juristin bezeichnete im Jahr 2006 im Prozess gegen den Rechtsextremisten Ernst Zündel den Holocaust als „größte Lüge der Weltgeschichte“. Eine Gerichtsbeschwerde unterschrieb sie mit „Heil Hitler“ und drohte den Schöffen mit der Todesstrafe wegen „Volksverleumdung und Feindbegünstigung“.