Sexualmörder für immer in Haft?

MÜNCHEN ap ■ Erstmals wird über eine nachträgliche Sicherungsverwahrung für einen nach Jugendstrafrecht verurteilten Sexualmörder entschieden. Der heute 31-Jährige hatte 1997 eine Joggerin erdrosselt. Laut Gutachten gilt er als weiter gefährlich. Seit Montag verhandelt das Landgericht Regensburg über den Antrag auf Sicherungsverwahrung. Nach 10 Jahren Haft hätte der Mann im Juli 2008 entlassen werden müssen. Auch aufgrund seines Falls hatten Bundestag und Bundesrat zuvor die nachträgliche Sicherungsverwahrung für zur Tatzeit junge Schwerstverbrecher eingeführt.