Befangenheits-antrag in Templin

NEURUPPIN dpa ■ Im Mordprozess gegen zwei mutmaßliche Rechtsextreme, die einen Arbeitslosen in Templin (Uckermark) mit Schlägen und Tritten getötet haben sollen, hat die Verteidigung einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter gestellt. Zuvor hatte dieser mehrere Beweisanträge abgelehnt, so ein Sprecher des Landgerichts Neuruppin gestern. Die Verteidigung wollte dem Sprecher nach auch klären, ob der 19 Jahre alte Angeklagte eine rechte Gesinnung habe. Die Verteidigung wollte gestern dem Sprecher zufolge in einem Beweisantrag auch die Rolle des Mannes prüfen, der bei dem Trinkgelage im Obdachlosenheim dabei gewesen sein soll und am 22. Juli 2008 die Leiche gefunden hatte. Am Donnerstag soll der Prozess fortgesetzt werden. Bis dahin müssen andere Berufsrichter am Landgericht Neuruppin über den Befangenheitsantrag entscheiden. Ob am Donnerstag das Urteil gesprochen wird, ist unklar.