NACHZAHLUNG UND ALG II
: Nicht anrechenbar

Eine Nachzahlung von Arbeitslosenhilfe darf nicht auf das ALG II angerechnet werden, so das Sozialgericht Düsseldorf. Es gab damit einer Klägerin Recht. Die Frau hatte bereits in einem früheren Rechtsstreit gegen die Bundesagentur für Arbeit erreicht, dass diese ihr für zwei Jahre 9.200 Euro Arbeitslosenhilfe nachzahlen musste. (dpa)