MECKLENBURG
: Urteil nach Angriff auf türkischen Gastwirt

GÜSTROW | Nach dem Angriff auf einen türkischen Gastwirt im mecklenburgischen Krakow am See hat das Amtsgericht Güstrow die beiden Angeklagten gestern wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung jeweils zu einer Freiheitsstrafe von 25 Monaten verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die zur Tatzeit 22 und 24 Jahre alten vorbestraften Angeklagten, die der rechtsradikalen Szene angehören, den Gastwirt am 1. November 2008 mit Faustschlägen, einem Messer und einer Flasche verletzt haben. (epd)