Brandenburger Neonazis müssen für Mord lange büßen

RECHTE GEWALT Sie erschlugen in Templin einen Mann. Das Gericht verhängte harte Haftstrafen

NEURUPPIN taz | Vor dem Neuruppiner Landgericht ist das Urteil gegen Sven P. und Christian W. ergangen. Die beiden Brandenburger waren des gemeinschaftlichen Mordes an dem 55 Jahre alten Bernd K. angeklagt. Der 19 Jahre alte Sven P. wurde am späten Dienstagabend nach Jugendstrafrecht zur Höchststrafe von zehn Jahren Haft verurteilt. Sein Mittäter, der 22-jährige Christian W., wegen Beihilfe zum Mord zu neun Jahren und drei Monaten Haft.

Im Sommer letzten Jahres hatten die beiden stadtbekannten Jungnazis einen alkoholkranken Arbeitslosen in seiner Templiner Werkstatt über Stunden so schwer misshandelt, dass der Mann an seinen Verletzungen starb. Danach versuchten sie, die Leiche anzuzünden. Der zur Tatzeit 18-jährige Sven P. soll gesagt haben, er habe sehen wollen, „wie ein Mensch stirbt“.

Motiv für die Tat soll laut Staatsanwaltschaft „Mordlust“ gewesen sein. In der Urteilsbegründung hieß es, die Täter hätten sich „als Herr über Leben und Tod“ aufgespielt und aufgrund ihrer Gesinnung den alkoholkranken 55-Jährigen als minderwertig angesehen.

Die Anwälte der Verurteilten versuchten während des viermonatigen Verfahrens, ihre Mandanten als alkoholkranke Borderliner darzustellen, die Tat selbst als milieutypisch. W.s Anwälte plädierten für eine Freiheitsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung, nicht länger als drei Jahre. P.s Anwalt forderte sogar Freispruch.

Beide Angeklagte sind mehrfach vorbestraft, unter anderem wegen schwerer Brandstiftung, des Verwendens verfassungsfeindlicher Kennzeichen, Körperverletzung und Tierquälerei. Zur Tatzeit standen sie unter Bewährungsauflagen.

Als Nebenklägerin war die Witwe des Opfers im Gerichtssaal. Ihr Anwalt stellte im Laufe des Verfahrens beharrlich auf den rechtsradikalen Hintergrund der Tat ab. So hatte die Polizei in Sven P.s Zimmer Dutzende Nazidevotionalien und indizierte Rechtsrock-CDs vorgefunden, auf Christian W.s Körper ist ein Hakenkreuz tätowiert. Der Vorsitzende Richter sagte in der Urteilsbegründung, das neonazistische Menschenbild der Angeklagten habe bei der Auswahl des Opfers eine Rolle gespielt.

Während des gesamten Prozesses waren Familienangehörige des Getöteten im Saal. Sie wurden von Mitarbeiterinnen des Brandenburger Vereins Opferperspektive begleitet. Deren Vertreterin Johanna Kretschmann betonte gegenüber der taz, es sei „wichtig, dass die Tat als Mord benannt und verurteilt wurde“. ANJA MAIER