Gesetz gegen Steuerhinterziehung: "Zahnloser Tiger"

Die Union bremst die wirksame Bekämpfung von Steuerflucht in Länder wie die Schweiz.

Warnt vor Steuerflucht: Peer Steinbrück. Bild: ap

BERLIN taz | Steueroasen haben keinen guten Leumund. Staaten wie die Schweiz oder Liechtenstein, die schon früher Steuerflucht unterstützten, stehen unter Druck. So debattierte der Bundestag am Donnerstag den Gesetzentwurf zur "Bekämpfung von Steuerhinterziehung". Klingt gut, hat aber einen entscheidenden Schönheitsfehler: Das Gesetz kann nicht angewendet werden. Als "zahnlosen Tiger" bezeichnen den Entwurf selbst Mitarbeiter des Finanzministeriums.

Hausherr Peer Steinbrück (SPD) droht Bundesbürgern empfindliche Einbußen für den Fall an, dass sie Gewinne am Finanzamt vorbei auf versteckte Schweizer Konten oder in namenlose Liechtensteiner Stiftungen überweisen. Weigern sich die vermeintlichen Steuerhinterzieher, ihrem Finanzamt alle verlangten Informationen zu geben, dürfen sie bestimmte Ausgaben künftig nicht mehr von der Steuer absetzen.

Diesen Mechanismus legt das Gesetz, dem Union und SPD demnächst zustimmen wollen, zwar grundsätzlich fest, entscheidende Bestandteile fehlen allerdings. Die Sanktionen können nur angewendet werden, wenn die Regierung zuvor eine zusätzliche Verordnung beschlossen hat. In dieser müssten Union und SPD regeln, welche Staaten sie als Steueroasen betrachten. Dazu aber ist die Union vorläufig nicht bereit. Der Schweiz und anderen Staaten müsse man "ein paar Monate" Zeit geben, sagte Otto Bernhardt, der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Steinbrück und die SPD hatten darauf gedrungen, die Namen der fraglichen Länder gleich ins Gesetz zu schreiben.

So wird alles etwas dauern. Selbst wenn der Bundesrat das Gesetz am 12. Juni beschließt, muss die Regierung noch eine Verordnung formulieren. Diese Aufgabe obliegt dem Finanzministerium, das sich allerdings mit Wirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) abstimmen muss.

Potenziell betroffen sein könnten diejenigen Staaten, die auf der "grauen Liste" der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit (OECD) stehen. Dazu gehören die Schweiz, Liechtenstein, Österreich und andere Länder. Diese Territorien haben zwar eingewilligt, Steuerhinterziehung zu unterbinden, die entsprechenden Rechtsänderungen teilweise aber noch nicht umgesetzt. In der Bundestagsdebatte war Steinbrück trotzdem nicht unglücklich: Auch ohne Namensnennung erziele sein Gesetzentwurf schon Wirkung. Die bislang nicht kooperationsbereiten Länder verstünden das Gesetz zu Recht als Bedrohung und würden ihre Unterstützung für Steuerflucht allmählich einstellen.

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