BGH ZU UNERLAUBTEM PARKEN
: Kundenparkplätze: Abschleppen erlaubt

KARLSRUHE | Wer mit seinem Auto unberechtigt auf dem Kundenparkplatz eines Einkaufszentrums parkt, muss die Abschleppkosten bezahlen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden und damit die Klage eines Mannes aus Magdeburg zurückgewiesen. Der Fußballfan hatte im April 2007 sein Auto auf dem Kundenparkplatz abgestellt, um Zigaretten zu kaufen und danach ins benachbarte Fußballstadion zu gehen. Sein Wagen wurde abgeschleppt und er muss die 150 Euro für das Abschleppen zahlen. (dpa)