ABLEHNUNG RELIGIÖSER GRÜNDE
: Schule darf zum Schwimmen zwingen

MÜNSTER | Weiterführende Schulen dürfen die Aufnahme eines Kindes davon abhängig machen, dass die Eltern seiner Teilnahme am gemeinsamen Schwimmunterricht von Jungen und Mädchen zustimmen. Eine nachträgliche Befreiung davon lehnte das Oberverwaltungsgericht NRW ab. Konkret ging es um eine 11-jährige muslimische Schülerin eines Düsseldorfer Gymnasiums, deren Eltern aus religiösen Gründen die Befreiung ihrer Tochter vom Schwimmunterricht beantragten. Das lehnte die Schulleiterin ab. (ap)