THÜRINGER VERFASSUNGSGERICHT
: Ex-Stasi-Mitarbeiter: parlamentsunwürdig

WEIMAR | Thüringer Landtagsabgeordnete mit Stasivergangenheit dürfen weiterhin als „parlamentsunwürdig“ bezeichnet werden, so der Thüringer Verfassungsgerichtshof. Damit ist die Überprüfung von Abgeordneten verfassungsgemäß, und die Linkspartei scheiterte mit ihrer Klage. Die Zulässigkeit einer Untersuchung sei nicht dadurch entfallen, dass mittlerweile nach der Wende fast 20 Jahre vergangen seien. Stasibelastete Abgeordnete dürfen aber nicht mehr aus dem Landtag ausgeschlossen werden. (ap)