Bundesrat für Frauenrechte

JUSTIZ Die Länderkammer unterstützt Gesetze gegen Genitalverstümmelung und Zwangsheirat

BERLIN afp | Genitalverstümmelung soll nach dem Willen des Bundesrats in Deutschland künftig härter bestraft werden. Die Ländervertretung unterstützte in ihrer Sitzung am Freitag mehrheitlich einen Vorstoß von Hessen, Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz, die Genitalverstümmelung als Straftatbestand ins Strafgesetzbuch aufzunehmen. Nach dem Votum muss sich nun der Bundestag mit der Initiative befassen. Der Gesetzentwurf sieht eine Mindestfreiheitsstrafe von zwei Jahren vor.

Der Bundesrat beschloss zudem erneut das Einbringen einer Gesetzesinitiative in den Bundestag zur Bekämpfung der Zwangsheirat. Demnach soll die Zwangsheirat künftig als eigener Straftatbestand betrachtet werden. Nordrhein-Westfalens Integrations- und Frauenminister Armin Laschet (CDU) warf der ehemaligen Bundesministerin Brigitte Zypries (SPD) vor, eine Regelung jahrelang blockiert zu haben. Der scheidende Bundestag hatte in der vergangenen Wahlperiode nicht mehr über die Initiative entscheiden können.