JOBCENTER-REFORM
: Bundestag will Grundgesetz ändern

BERLIN | Der Bundestag hat mit großer Mehrheit eine Grundgesetzänderung für die Hartz-IV-Jobcenter beschlossen. Der Verfassungsänderung stimmten alle Parteien außer der Linksfraktion zu. Durch die Ergänzung des Grundgesetzes wird die Zusammenarbeit von Kommunen und Arbeitsagenturen in den Jobcentern abgesichert. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2007 entschieden, dass es für die gemischten Zuständigkeiten im Grundgesetz keine Grundlage gibt. Der Bundesrat soll die Änderung am 9. Juli beschließen. (rtr)