Universität Tübingen
: Zivilklausel gilt trotz Bundeswehrauftrag

BERLIN taz | Die Universität Tübingen sieht ihre Forschungen im Auftrag der Bundeswehr im Einklang mit der geltenden Zivilklausel. In einer Stellungnahme heißt es, dem Projekt liege eine ausschließlich humanitäre Motivation zugrunde. Es sei geeignet, Leiden zu mindern, unabhängig davon, ob es sich um Soldaten der Bundeswehr oder Zivilisten handele. Die Uni erforscht in Kooperation mit dem Sanitätsamt der Bundeswehr Therapien für Menschen, die durch Nervenkampfstoffe und Pestizide vergiftet wurden. www.taz.de