EX-RAF-TERRORISTIN
: Endgültig keine Beugehaft für Eckes

BERLIN | Die lebensbedrohlich erkrankte frühere RAF-Terroristin Christa Eckes muss endgültig keine Beugehaft mehr befürchten. Die vom OLG Stuttgart verhängte Anordnung wurde gestern vom Bundesgerichtshof aufgehoben. Die an Leukämie leidende 60-Jährige sollte mit der Beugehaft zur Aussage im Verfahren gegen die Ex-RAF-Terroristin Verena Becker wegen Mittäterschaft bei dem Mord an Exgeneralbundesanwalt Siegfried Buback im Jahr 1977 veranlasst werden. Laut BGH kann der Blutkrebs von Eckes nur in einer Spezialklinik behandelt werden. Bei einer Verlegung in ein JVA-Krankenhaus sei „ernsthaft zu befürchten, dass die Zeugin ihr Leben einbüßen“ könnte. (afp)