PROFESSORENBESOLDUNG
: Länder beraten über Konsequenzen

BERLIN | Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Professorenbesoldung wollen die Kultusminister am 8. März über mögliche bundesweite Konsequenzen beraten. Die Richter hatten zwar mit ihrer Entscheidung nur die Besoldung von Professoren der Vergütungsgruppe W2 in Hessen für verfassungswidrig erklärt, die verkündeten Grundsätze lassen sich jedoch auf viele andere Bundesländer übertragen. Demnach ermöglicht die in Hessen übliche W2-Bezahlung ihren Amtsinhabern keinen angemessenen Lebensunterhalt und verstößt damit gegen das Alimentationsprinzip des Grundgesetzes. Danach muss der Staat den Beamten einen „angemessenen Lebensunterhalt“ gewähren. Bei dem Treffen will zudem Kanzlerin Angela Merkel (CDU) ihre im Oktober wegen der Eurokrise ausgefallene Visite bei den Kultusministern nachholen. (dpa)