ÖFFENTLICHER DIENST
: Mehr Urlaub für jüngere Beschäftigte

ERFURT | Den jüngeren Beschäftigten im öffentlichen Dienst steht mehr Urlaub zu, als sie bislang bekommen. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Demnach haben sie ebenso Anspruch auf 30 Urlaubstage im Jahr wie die über 40-Jährigen, die Urlaubsdauer muss um bis zu 4 Tage im Jahr angehoben werden. Bislang umfasst der Jahresurlaub 26 Arbeitstage für bis zu 30-Jährige, bis zum 40. Lebensjahr sind es 29 Tage und danach 30 Arbeitstage. Diese Staffelung war von den Arbeitgebern bislang mit dem „gesteigerten Erholungsbedürfnis älterer Menschen“ begründet worden. Nach Ansicht des BAG diskriminiert diese Staffelung jedoch jüngere Beschäftigte, da 30- und 40-Jährigen noch kein gesteigertes Erholungsbedürfnis zugesprochen werden könne. (afp)