NEUES WAHLRECHT
: Verfassungsgericht prüft Klage

KARLSRUHE | Das Bundesverfassungsgericht prüft am heutigen Dienstag, ob das neue Wahlrecht für die Bundestagswahlen verfassungsgemäß ist. SPD, Grüne und zahlreiche Bürger greifen die von Union und FDP beschlossene Gesetzesreform von 2011 an. SPD und Grüne argumentieren, das neue Gesetz beseitige bei Bundestagswahlen weder die umstrittenen Überhangmandate noch das sogenannte negative Stimmgewicht. Die CDU, so argumentiert die klagende SPD-Fraktion, wolle von Überhangmandaten profitieren. (dapd)