Weg frei für Gentests an Embryonen

ETHIK Nach jahrelangen ideologischen Grabenkämpfen billigt der Bundesrat eine Rechtsverordnung des Gesundheitsministeriums, die die Präimplantationsdiagnostik in engen Grenzen erlaubt

BERLIN taz | In Deutschland dürfen Paare, die sich ein Kind wünschen, jedoch befürchten, dass dieses Kind aufgrund von Gendefekten schwer krank oder tot geboren werden wird, in Ausnahmefällen Gentests an ihren Embryonen durchführen lassen. Der Bundesrat stimmte am Freitag in Berlin einer entsprechenden Rechtsverordnung von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) zu. Damit ist nach jahrelangen ideologischen Grabenkämpfen der Weg frei für die Präimplantationsdiagnostik (PID), wie die Untersuchung auf Erbkrankheiten und Chromosomendefekte an Embryonen aus dem Reagenzglas heißt.

„Ich bin sehr zufrieden“, sagte Bahr, der die Debatte der Länderkammer live verfolgt hatte. „Jetzt werden wir die Verordnung zügig in Kraft setzen und damit Rechtssicherheit für die Paare und alle Beteiligten herstellen“, sagte er. In einigen Punkten müsse er die Verordnung auf Votum der Länder zwar verändern und sodann in einigen Monaten noch einmal dem Kabinett vorlegen, doch damit könne er gut leben, machte Bahr deutlich.

Bereits im Juli 2011 hatte der Bundestag in einer emotional aufgeladenen Debatte ohne Fraktionszwang der begrenzten Zulassung der PID gesetzlich zugestimmt. Danach sind die Gentests nur dann erlaubt, wenn ein Elternteil oder beide Elternteile eine Veranlagung zu einer schweren Erbkrankheit haben – etwa Muskelschwund, Lungen- und Stoffwechselkrankheiten – oder mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Tot- oder Fehlgeburt droht. In diesem Fall dürfen diese Paare eine künstliche Befruchtung im Reagenzglas durchführen lassen und die Embryonen untersuchen lassen. In den Mutterleib eingepflanzt werden sodann nur Embryonen ohne den fraglichen Gendefekt.

Furcht vor Designerbabys

Details zur praktischen Durchführung der PID – wo, durch wen und wie – sollte die Rechtsverordnung regeln. Doch als Bahr diese im Sommer 2012 vorlegte, flammte der erbitterte Streit zwischen Gegnern und Befürwortern der PID wieder auf. Es gehe um Selektion, Menschenzucht und Designerbabys, tobten die Kritiker. Ach was, hielten die Befürworter dagegen, es gehe bloß darum, Menschen, die bereits ein Kind hätten sterben sehen, weiteres Leid zu ersparen. Betroffen seien 200 bis 400 Paare jährlich. Und: In vielen europäischen Ländern und den USA sei die PID seit Jahrzehnten erlaubt, ohne dass dies zu Missbrauch in großem Stil oder rasantem Anstieg der Diskriminierung behinderter Menschen geführt habe. Überdies sei es doppelbödig, die PID verbieten zu wollen, aber zugleich Abtreibungen wegen Erkrankungen in einem sehr viel späteren Stadium der Schwangerschaft faktisch zu erlauben.

Bis zuletzt hatten Bund und Länder nun um die strittigen Details der Verordnung gerungen. Durchgesetzt haben die Länder ihre Forderung, dass die Zentren, die die PID anbieten dürfen, keinen automatischen Rechtsanspruch auf eine Zulassung haben, und zwar auch dann nicht, wenn sie die im Gesetz genannten Vorgaben erfüllen. Stattdessen muss jedes Zentrum einzeln von dem jeweiligen Bundesland genehmigt werden – abhängig vom tatsächlichen Bedarf. Die Zahl der PID-Kliniken soll so begrenzt werden mit dem Ziel, ökonomischen Konkurrenzdruck zwischen den Einrichtungen um die wenigen Paare oder andere Fehlanreize erst gar nicht entstehen zu lassen.

Keine Mehrheit fand im Bundesrat dagegen die ursprüngliche Forderung einiger Länder, dass diese selbst über die personelle Zusammensetzung der Ethikkommissionen bestimmen können sollen.

Stattdessen bleibt es nun bei dem Passus, der schon ursprünglich in der Rechtsverordnung vorgesehen war: Erstens wird es keine Begrenzung der Anzahl der Ethikkommissionen geben. Zweitens müssen die Kommissionen – Stichwort Qualitätssicherung – bundesweit einheitlich besetzt sein. Und vor allem dürfen die Mediziner in den Kommissionen nicht von Theologen oder Vertretern von Behindertenverbänden überstimmt werden können.

Die Beibehaltung dieser Regelung war für Bahr ein unverhandelbarer Knackpunkt: Zwar sei es richtig, dass die Ethikkommissionen individuell entscheiden sollten, ob ein Paar eine PID machen lassen dürfe oder nicht. Die schlussendliche Entscheidung für oder gegen die PID aber sei, so hatte der Minister deutlich gemacht, aus seiner Sicht eine rein medizinische und keine moralische. Auch dürfe den Paaren keine psychosoziale Beratung aufgezwungen werden, sondern lediglich die notwendige medizinische Aufklärung, um eigenständig entscheiden zu können. HEIKE HAARHOFF