Promille-Pfusch

ÄRZTE 12.000 Patienten beschwerten sich 2012 über Behandlungsfehler. Die Ärztekammer ist zufrieden

BERLIN taz | „Ärzte machen Fehler, wir sind aber keine Pfuscher“: Mit diesem Eigenlob verabschiedete sich die Bundesärztekammer am Montag in Berlin in die Sommerpause. Vorher stellte Andreas Crusius, Vorsitzender der Ständigen Konferenz der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen, die aktuelle Statistik zu Behandlungsfehlern vor: Die insgesamt 12.232 Patientenbeschwerden, die 2012 bei den Schlichtungsstellen eingingen, bewegten sich „im Promillebereich“, so Crusius, gemessen an der Gesamtzahl von rund 18 Millionen Behandlungsfällen in den Krankenhäusern und mehr als 540 Millionen Fällen in Arztpraxen, die es jährlich gebe.

Verglichen mit 2011 ist die Zahl der Beschwerden allerdings um etwa 1.100 gestiegen, was aber daran liegen kann, dass mehr Patienten sich trauen, sich zu wehren, wie die Unabhängige Patientenberatung zu bedenken gab. 7.578 Anträge wurden weiterbearbeitet, von denen wiederum blieben 2.280 Fälle übrig, in denen die Gutachter eine fehlerhafte Behandlung oder eine mangelnde Risikoaufklärung durch den Arzt feststellten. Ein Anspruch auf Entschädigung wurde in 1.889 Fällen festgestellt. Voraussetzung hierfür ist, dass der Behandlungsfehler auch tatsächlich die Ursache für die Gesundheitsbeschwerden ist.

Die meisten Beschwerden gab es nach Knie- und Hüftgelenkoperationen im Krankenhaus. Es folgten gebrochene Unterschenkel, Sprunggelenke, Unterarme. 82 Menschen starben infolge eines Behandlungsfehlers.

Die Schlichtungsstellen der Ärztekammern sind nur eine Anlaufstelle für geschädigte Patienten. Sie bewerten nach eigenen Angaben etwa ein Viertel aller vermuteten Arzthaftungsfälle. Hilfe bieten auch die Haftpflichtversicherer, Gerichte und der Medizinische Dienst der Krankenkassen. Letzterer hatte 2012 rund 12.500 Gutachten erstellt – in jedem dritten Fall wurde ein Behandlungsfehler bestätigt.

Seit Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes im Februar ist es für Patienten etwas leichter geworden, Schadenersatzforderungen durchzusetzen. Zumindest bei „groben Behandlungsfehlern“ muss nun der Arzt beweisen, dass die Schuld nicht bei ihm liegt. HEIKE HAARHOFF