Kommentar Frankfurter Flughafen: Kleiner Erfolg in großer Niederlage

Juristisch ist jetzt klar: Die neue Landbahn am Frankfurter Flughafen wird gebaut. Das Urteil zum Nachtflugverkehr ist jedoch für die hessische Landesregierung eine Niederlage.

Der Planfeststellungsbeschluss für den Bau einer neuen Landebahn im Kelsterbacher Wald am Frankfurter Rhein-Main-Flughafen ist rechtens - was die Hauptsache anbelangt. Alle Musterklagen dagegen wurden zurückgewiesen. Und diese Entscheidung der Richter am Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH Hessen) in Kassel ist auch nicht mehr zu revidieren. Eine umfassende Niederlage also für alle Ausbaugegner, auch wenn gegen die Nichtzulassung der Revision geklagt werden kann.

Das Urteil des VGH zum nächtlichen Flugverkehr - in der Zeit zwischen 23 Uhr und 5 Uhr waren bislang 17 Flüge gestattet - ist aber auch eine herbe Niederlage für die hessische Landesregierung mit Ministerpräsident Roland Koch (CDU) an der Spitze. Mit dem gesetzlich gebotenen Schutz der Bevölkerung vor nächtlichem Fluglärm seien diese Nachtflüge nämlich nicht zu vereinbaren, befand die Kammer.

Die Landesregierung muss den Planfeststellungsbeschluss jetzt entsprechend ändern oder gegen den Beschluss des VGH Hessen vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen; denn in dieser Sache ließ der VGH Hessen die Revision zu.

Ein umfassender Sieg also für alle unter nächtlichem Fluglärm leidenden Menschen etwa in Raunheim und Rüsselsheim oder im Süden von Frankfurt? Nicht ganz. Erst wenn Roland Koch und sein liberaler Wirtschaftsminister den Planfeststellungsbeschluss tatsächlich revidieren und darin alle Nachtflüge in der Kernzeit streichen - sowie auch die Flugbewegungen in den Stunden davor und danach reduzieren -, haben die Bürgerinnen und Bürger gewonnen. Wahrscheinlich ist das aber nicht.

Die Lufthansa, die 41 Nachtflüge einklagen wollte, und die Arbeitgeberverbände üben schon Druck auf die Landesregierung aus. Koch wird wohl einknicken und in Revision gehen - nach der Bundestagswahl. Wetten?

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