Streit um Betreuung

Nach Urteil: Niedersächsischer Landkreistag fordert „kommunale Lösung“ für Langzeitarbeitslose

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Organisation der Betreuung von Langzeitarbeitslosen hat der Niedersächsische Landkreistag eine „kommunale Lösung“ gefordert. „Wir fühlen uns in der Lage, die Aufgaben zu übernehmen“, sagte der Landrat des Landkreises Osterode und Vize-Chef des Landkreistages, Bernhard Reuter (SPD), am Freitag in Hannover. Niedersachsen solle sich für eine solche Lösung einsetzen. Sozialministerin Mechthild Ross-Luttmann (CDU) hatte dafür bereits Unterstützung signalisiert.

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss die Betreuung von Langzeitarbeitslosen völlig neu organisiert werden: Die doppelte Zuständigkeit von Bund und kommunalen Trägern für die Vergabe von Leistungen in den Hartz-IV-Arbeitsgemeinschaften verstoße gegen das Grundgesetz. In der Diskussion ist nun, die Zuständigkeit über die Länder voll den Kommunen zu übertragen oder beim Bund zu belassen.

Landrat Reuter verwies auf die Arbeit der so genannten Optionskommunen, die Langzeitarbeitslose in Eigenregie betreuen. Eine kommunale Zuständigkeit sei erfolgreich möglich. Nur die Kommunen könnten Leistungen „aus einer Hand“ bieten.

Der Niedersächsische Städtetag dagegen lehnt eine „vollständige Kommunalisierung“ ab. Der Landkreistag hält dagegen: In einem Positionspapier heißt es, die Kommunen seien keineswegs überfordert, die Betreuung der Langzeitarbeitslosen ohne die Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit wahrzunehmen. DPA