Stadtverbote sollen für mehr Sicherheit sorgen

Um Gewalt- und Eigentumsdelikte zu verhindern, will die Stadt Peine auffällig gewordene Menschen verbannen

„Vom Grundsatz her“, sagt Polizeisprecher Stefan Rinke, „ist Peine sicher.“ Dennoch haben Stadt und Polizei den Strafenkatalog für potentielle Wiederholungstäter verschärft. Denen droht fortan nicht nur ein Platzverweis, sondern ein bis zu sechs Monate dauerndes „Stadtverbot“. Und das, obwohl die Kriminalität in der 50.000-Einwohner-Stadt nicht zugenommen hat und die Zahl der Körperverletzungsdelikte im niedersachsenweiten Vergleich sogar um 6,5 Prozent zurückgegangen ist. „Man kann es als repressive Maßnahme oder präventive Maßnahme sehen“, räumt Rinke ein.

Der Peiner Bürgermeister Michael Kessler (SPD) spricht lieber nur von einer „Präventivmaßnahme, um die Stadt noch gewaltfreier und sicherer zu machen“. Günther A. Miehe, Abgeordneter der Grünen im Stadtrat, sieht die neue Regelung dagegen mit gemischten Gefühlen: „Im Moment scheint es mir nicht sinnvoll“, sagt der Realschullehrer. „Peine ist sicher und man sollte keine Gefahr herbeireden.“ Prinzipiell sei er nicht gegen die Neuerung, müsse sich aber noch mit den anderen Mitgliedern seiner Stadtrats-Gruppe beraten. Zu der zählt auch der Linken-Abgeordnete Alfred Heirich.

Bei Stadtfesten sei es regelmäßig zu Schlägereien gekommen, sagt Bürgermeister Kessler. Die Innenstadt und das Gewerbegebiet Peine-Nord sind von Stadt und Polizei derzeit zu so genannten Gefahrenzonen erklärt worden: Hier häuften sich in der Vergangenheit Schlägereien und Diebstähle. Immer sei es der gleiche Personenkreis gewesen, und dieser solle nun vorzeitig ferngehalten werden, führt Kessler aus. Dafür wird nun eigens eine Kartei mit solchen auffällig gewordenen Peinern angelegt. Diese bekommen Besuch von der Polizei und mitgeteilt, welchem Teil der Stadt sie sich für welchen Zeitraum fernzuhalten haben. Bei Zuwiderhandlung wird ein Strafgeld von 250 Euro fällig, das sich bei Nichtzahlung verdoppelt. Letzte Konsequenz kann sogar Arrest sein. FEG