Die Ems wird vorläufig kein Schutzgebiet

Papenburg hat Erfolg vor Gericht: Ems wird zunächst nicht als Flora-Fauna-Habitat Gebiet ausgewiesen

Im Streit um die geplante Ausweisung der Unter- und Außenems als europäisches Schutzgebiet hat die Stadt Papenburg einen ersten juristischen Erfolg erzielt. Mit einem Beschluss vom Montag gewährte das Gericht der Stadt einen vorläufigen Rechtsschutz, bis über eine erhobene Klage entschieden ist. Papenburg befürchtet, dass mit der Ausweisung der Ems als so genanntes Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Gebiet für die Hafenstadt und die ansässige Meyer Werft gravierende Nachteile entstehen können. Das Umweltministerium will die Unter- und Außenems von der EU als FFH-Gebiet ausweisen lassen.

Nach Ansicht der Stadt muss gesichert werden, dass die Ems auch in Zukunft auf einer Tiefe gehalten werden kann, um auch die Ablieferung großer Schiffe zu garantieren. Die boomende Meyer Werft ist der wichtigste Arbeitgeber in der Region. Zusammen mit Papenburg wollen auch die Landkreise Emsland und Leer sowie Emden juristisch gegen die geplante Ausweisung als europäisches Schutzgebiet vorgehen.

In einer ersten Reaktion begrüßten Landräte und Stadtoberhäupter die Gerichtsentscheidung. Sie empfänden Genugtuung, es gebe jedoch keinen Anlass für „Triumphgefühle“, heißt es in einer Mitteilung. Die weitere Entwicklung der Städte Emden, Leer und Papenburg als Seehafenstädte und die damit verbundenen infrastrukturellen Maßnahmen seien bislang nur ungenügend berücksichtigt worden. Dies gelte auch bei der Bedeutung der Meyer Werft für den Standort Papenburg sowie für den bedarfsgerechten Ausbau der Ems als Seezugang für das Hafenhinterland. DPA