Veröffentlichung untersagt

Der Lübecker Chef-Ermittler im Todesfall Uwe Barschel darf nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sein Buch mit der Mordthese vorerst nicht veröffentlichen. Die Bundesrichter wiesen eine Verfassungsbeschwerde des Autors, des Leitenden Oberstaatsanwalts Heinrich Wille, ab. Schleswig-Holsteins Generalstaatsanwalt Erhard Rex hatte Wille untersagt, dienstlich erworbenes Wissen über den Tod von Uwe Barschel privat zu vermarkten. Dagegen war Wille per Eilantrag vor die Verwaltungsgerichte gezogen, weil er seine Meinungsfreiheit verletzt sah – ohne Erfolg. dpa