Migrant klagt gegen Clubbetreiber

Ein Mann aus Hannover will vor Gericht gegen rassistische Diskotheken vorgehen. Für die Stadt ist das ein Glücksfall. Städtische Kontrollen und das Antidiskriminierungsgesetz helfen nämlich wenig gegen ausländerfeindliche Türsteher

Vor Gericht zu ziehen „macht Mühe“, sagt Hannovers Ordnungsdezernent Marc Hansmann. Da hält er Zögern nur für menschlich. Umso erfreuter ist er nun über die Klage eines Mannes mit türkischer Herkunft gegen zwei Diskothekenbetreiber. „Wenn der nicht wieder abspringt“, sagt Hansmann. Er hat schon viel versucht, um auf das Problem der fremdenfeindlichen Türstehermethoden in Hannover aufmerksam zu machen, damit die Clubbetreiber zu mehr Toleranz erzogen werden. „Wir haben Testläufe gemacht“, Migranten probeweise zu den Diskotheken geschickt, „aber nicht systematisch“, sagt Ordnungsdezernent Hansmann. Betroffene Betreiber habe er vorgeladen, gehört, wie sie alles abstritten – und war machtlos. Denn: Das „Gaststättenrecht ist ein stumpfes Schwert“, so der Dezernent.

Hansmann und seine Kollegen sind deshalb auf betroffene Kläger angewiesen, die vor Zeugen Opfer von rassistischen Türsteherallüren wurden. Eine Bestrafung der Diskobetreiber, auch nach dem 2006 verabschiedeten Antidiskriminierungsgesetz, ist für die Kommunen selbst fast nicht möglich.

Ein Richter des Amtsgerichts Oldenburg hatte im Juli die Strafe um die Hälfte auf 500 Euro gemindert , weil der Kläger, ein Student aus Kamerun, „in einer Art Testlauf mit Zeugen“ unterwegs war. Er war gemeinsam mit seinem Universitätsprofessor losgezogen, um diskriminierende Methoden aufzudecken und zu beweisen. Damit hatte er erstmals in Deutschland „Türsteher-Apartheid“ vor ein Gericht gebracht (taz berichtete).

„In Hannover gibt es offensichtlich eine relativ harte Türsteherpraxis“, sagt Hansmann. Auch eine Selbstverpflichtungsvereinbarung der Betreiber, eine tolerantere Einlasspolitik zu betreiben, habe da nichts genützt. „Dieser Rassismus soll endlich aus einer internationalen Stadt wie Hannover verschwinden“, sagt Ingrid Lange von den Grünen. Sie möchte einen Arbeitskreis gründen, der finanzielle Patenschaften für die Draußengebliebenen vermittelt.

In diesem Jahr gab es in Hannover nur zwölf Beschwerden, die Dunkelziffer der Betroffenen ist aber wohl hoch. Die Opfer „wollen einfach keine Öffentlichkeit“, sagt Hansmann. „Hätten die das mit mir gemacht, als ich 18 war, ich hätte mich aufgeregt und woanders gefeiert oder wäre nach Hause gegangen.“

Der aktuelle Kläger sieht das anders. Sein Fall sei wichtig, „es ist der erste Schritt“, sagt Ratsfrau Lange. „Die Anklage wird stattfinden“, sagte der Mann zur taz. Mehr aber nicht. Bis Freitag spreche er nur mit einem Journalisten der Neuen Presse, erklärt er. Dann will er sogar zur Pressekonferenz laden, „mit vielen anderen bekannten Persönlichkeiten“. Kristiana Ludwig