Kein Begehren gegen Neubau

Ein Bürgerbegehren gegen den Bau eines Supermarktes im Dorfzentrum von Eicklingen (Kreis Celle) ist unzulässig. Das hat das Verwaltungsgericht Lüneburg am Mittwoch entschieden und eine Klage gegen die Gemeinde abgewiesen. Zum einen sei die vorgesehene Frage nicht mit Ja oder Nein zu beantworten, erklärte Gerichtspräsident Hennig von Alten. Entscheidend sei: „In Fragen der Bauleitplanung schließt das Gesetz ein Bürgerbegehren aus, weil dabei ohnehin eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen ist.“ Die Initiatoren des Begehrens hatten rund 1.000 Unterschriften gesammelt. DPA