Aus Ehrenmord wird Totschlag

Der wegen des so genannten Ehrenmordes an seiner Schwester Morsal angeklagte Deutsch-Afghane aus Hamburg könnte möglicherweise wegen Totschlags verurteilt werden. Einen entsprechenden rechtlichen Hinweis verlas der Vorsitzende Richter am Dienstag. Demnach hält es das Gericht zumindest für möglich, dass keine Verurteilung wegen Mordes erfolgt.

Im Verfahren vor dem Hamburger Landgericht muss sich der 24-Jährige wegen einer tödlichen Messerattacke auf seine Schwester verantworten. Er soll Morsal am 15. Mai 2008 auf einem Parkplatz in Hamburg-St. Georg mit 23 Messerstichen getötet haben, weil er ihren Lebensstil missbilligte.

Vor Gericht schwieg der junge Mann zu den Vorwürfen. Er hatte die Tötung von Morsal bei der Polizei jedoch gestanden. Eine vom Gericht bestellte psychiatrische Gutachterin hatte den Angeklagten für vermindert schuldfähig erklärt. Nach Meinung der Verteidigerin kann ihr Mandant deshalb nur wegen Totschlags, nicht wegen Mordes verurteilt werden. Die Staatsanwaltschaft hält die Gutachterin für befangen und fordert ihren Ausschluss aus dem Prozess.

Das Gericht verlas am Dienstag einen weiteren rechtlichen Hinweis, wonach der Angeklagte im Falle eines Urteils einen Teil seiner Haftstrafe in der Psychiatrie verbringen könnte. Sollte er für vermindert schuldfähig erklärt werden, müssten die Richter eine psychiatrische Behandlung anordnen. DPA