: Befreundete Milieus

In Handschellen betreten Mario M. und Dirk N. den Gerichtssaal. Sieht der dritte Angeklagte, Axel B., auch unauffällig aus – die Tätowierung von M. und das Outfit von N. offenbaren: Es sind überzeugte Neonazis, über die das Landgericht Göttingen hier zu urteilen hat. In dem Prozess ging es auch um eine Auseinandersetzungen zwischen befreundeten Kumpels aus dem braunen und dem Rotlicht-Milieu der Universitätsstadt.

Als der Hauptangeklagte M. vergangenen Freitag den Saal betritt, grüßt ihn das Opfer, der einstige Geschäftsführer der Nachtbar „Strip“, der als Nebenkläger auftritt. Rasch verkündet Richter Dirk Amthauer die Urteile: Verstoß gegen das Waffengesetz, Bedrohung und Beleidigung, das macht fünf Jahre Haft für M., mehr als drei Jahre für N. sowie anderthalb Jahre auf Bewährung für B. Der Nebenkläger hebt entschuldigend die Hände, M. signalisiert: „Ist okay.“

Sie verstehen sich offenbar nach wie vor bestens – dass M. den Nachtbar-Geschäftsführer am 30. November 2008 mit einer Pumpgun bedrohte, dass sich ein Schuss sich löste und der heutige Nebenkläger M. schwer verprügelte: Es hat nichts geändert. Im „Strip“ waren die Rechten gern gesehen Gäste. Gemeinsame Milieu-Geschäfte sollen M. und der Ex-Geschäftsführer geplant haben. Im Publikum sitzen etliche in Thor-Steinar-Outfits – braune oder Rotlicht-Szene? Nicht zu unterscheiden: Vermeintliche Weicheier zählen hier wie da nichts. Vielleicht war es dieses Selbstverständnis, das B., der einen rechten Szeneversand betreiben soll, hat mitmachen lassen an jenem Abend.

Den Beginn des Streits hat er damals wohl verschlafen. In seiner Kameradschaft gelte B. als „Lusche“, führt Richter Amthauer aus. Um das zu ändern habe B. die Utensilien besorgt für einen Brandanschlag, der dann misslang.