Gas-Preisklausel für unzulässig erklärt

URTEIL Bundesgerichtshof fällt gegen bremischen Energieversorger verbraucherfreundliches Urteil

Für „unzulässig“ hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe eine Preisanpassungsklausel des bremischen Energieversorgers SWB erklärt. Im konkreten Fall ging es zwar um ein Tochterunternehmen – die Kommunale Gasunion (KGU) im niedersächsischen Stuhr. Die Klausel findet aber auch in Bremen und Bremerhaven Verwendung.

Nach Ansicht der Richter benachteiligen die Regelungen in den Lieferverträgen die Mehrheit der GaskundInnen in „unangemessener“ Weise. Die SWB behalte sich zwar das Recht vor, die Preise anzuheben, verpflichte sich umgekehrt aber nicht, diese zu senken, wenn ihre Bezugskosten sinken.

Aus Sicht der Bremer Verbraucherzentrale sind damit alle Preiserhöhungen seit 2006 unwirksam. GaskundInnen, die erhöhte Preisbestandteile bisher noch nicht gekürzt hätten, könnten diese jetzt zurück verlangen. Wer in der Vergangenheit von sich aus schon gekürzt habe, dürfe das Geld jetzt behalten.

Die SWB sieht das anders: „Mögliche Rückzahlungsforderungen halten wir für unbegründet, weil kein Kunde zu viel bezahlt hat“, sagte SWB-Vorstand Torsten Köhne. Man werde entsprechende Begehren deshalb auch nicht akzeptieren.

Unklar ist noch, wie die Lieferverträge künftig gestaltet werden. Die SWB will sich dazu erst „nach eingehender Analyse“ der Urteilsbegründung äußern – die aber wird erst in einigen Wochen veröffentlicht. MNZ