Von Boetticher will Taten sehen

PANNENMEILER Auch der neue zuständige Minister verlangt von AKW-Betreiber Vattenfall Konsequenzen in Sachen Krümmel: Sicherheitsstandards müssten erhöht, das Management verbessert werden

Es gehe „auch um Controlling und Sicherheitsmanagement“

Schleswig-Holsteins Sozialminister Christian von Boetticher (CDU) hat vom Atomkraftwerks-Betreiber Vattenfall deutliche Konsequenzen aus den Ereignissen in Krümmel gefordert. In dem AKW gehe es „aktuell nicht nur um die Aufarbeitung der technischen Problemstellungen und den von der Landesregierung geforderten Austausch von Maschinentransformatoren, sondern auch um das Controlling und Sicherheitsmanagement“, sagte von Boetticher am Donnerstag in Kiel. Zuvor hatte er den Geschäftsführer von Vattenfall Europe Nuclear Energy, Ernst Michael Züfle, zu einem Gespräch getroffen.

Die Frage der atomrechtlichen Zuverlässigkeit stehe auf dem Prüfstand und sei nicht mit dem Austausch eines Betriebsleiters erledigt. Der Minister wies darauf hin, dass die Atomaufsicht eine erneute Zuverlässigkeitsüberprüfung nach der Reaktorschnellabschaltung im Juli eingeleitet habe.

Von Boetticher kritisierte, dass Vattenfall die von der Atomaufsicht verlangte Audioaufzeichnung in Krümmel bisher nicht eingeführt habe. Er forderte den Kraftwerksbetreiber auf, diese Sicherheitsstandards, die in der Luft- und der Seefahrt seit vielen Jahren bewährt seien, einzurichten. Gleichzeitig verlangte er, die Klage gegen die Einführung zurückzuziehen.

Zu den Forderungen nach einer sofortigen Stilllegung des Atomkraftwerks Krümmel verwies von Boetticher auf seine Amtsvorgängerin, die Sozialdemokratin Gitta Trauernicht, die noch bis Ende Juli verantwortliche Ministerin für die Atomaufsicht im Land war. Trauernicht hatte am 17. Juli im Sozialausschuss des Landtags gesagt, sie „verstehe die Erwartung von Bürgerinnen und Bürgern und die Hoffnungen, die sie auch auf die Atomaufsicht richten. Ob aber aus dem vorläufigen Aus für Krümmel ein endgültiges Aus wird, muss von der Aufsicht strikt nach Recht und Gesetz entschieden werden“. Darin stimme er mit Trauernicht völlig überein, so von Boetticher.  (dpa)