Sitzverteilung nicht anfechtbar

Die umstrittene Mandatsverteilung im neuen Schleswig-Holsteinischen Landtag ist noch nicht gerichtlich anfechtbar. Das teilte das Landesverfassungsgericht in Schleswig mit. Ein Bürger hatte „einstweilig eine (...) abweichende Sitzverteilung“ erreichen wollen. Das Gericht lehnte den Antrag als unzulässig ab. Der Landtag muss das Wahlergebnis laut Verfassung zunächst als richtig beschließen. Beschwerden sind erst nach Abschluss des Wahlprüfungsverfahrens möglich. Umstritten sind drei nicht durch Ausgleichsmandate abgedeckte Überhangmandate für die CDU. (dpa)