Doch kein Bomben-Uran

ATOMTRANSPORT Laut einer Senatsstatistik wurde in Bremen ganz offiziell verbotenes, hoch angereichertes Waffen-Uran umgeschlagen. Tatsächlich gab es allerdings nur Tippfehler im Wirtschaftsressort

Die Zahlen des Wirtschaftsressorts waren falsch, wegen eines „Übertragungsfehlers“

Der Bremer Senat hat irrtümlich angegeben, dass verbotenes Waffenuran aus einer deutschen Atomfabrik in Bremerhaven umgeschlagen worden sei. In der Vorabveröffentlichung einer Antwort auf eine Anfrage der Linkspartei wurden mehrere hundert Urantransporte aufgelistet, die von 2004 bis 2008 durch Bremen liefen. Dabei gab das Wirtschaftsressort an, dass am 28. November 2008 über 611 Kilogramm so genanntes Uranhexafluorid aus der Brennelementfabrik ANF im emsländischen Lingen nach Bremen gebracht wurden.

Die für die USA bestimmte Lieferung sollte einen Anteil von über 38 Prozent an dem besonders gut spaltbaren U 235-Isotop enthalten. Übersteigt der Anteil dieses Uran-Isotops 20 Prozent, können daraus Atomwaffen hergestellt werden. Deutsche Atomfabriken dürfen nur Uran mit einen U 235-Anteil von maximal fünf Prozent für AKW in Verkehr bringen.

Zwei Wochen später, am 10. Dezember 2008, sollten laut Senat 7.596 Kilo Uranhexafluorid mit einem U 235-Anteil von etwa zwölf Prozent aus der Urenco-Anreicherungsanlage in Gronau in Bremen nach Brasilien verschifft worden sein. Das wäre noch kein Bombenstoff gewesen, aber mehr als doppelt so hoch angereichert wie erlaubt.

Auf Nachfrage stellte das Wirtschaftsressort gestern klar: Die Zahlen seien falsch, es habe Übertragungsfehler gegeben. Der U 235-Anteil liege in beiden Fällen unter der Fünf-Prozent-Grenze. Die den Sicherheitsbehörden während der Transporte zur Verfügung gestellten Daten seien korrekt gewesen.

Auch über den Hamburger Hafen laufen regelmäßig Transporte radioaktiven Materials von oder nach Gronau und Lingen. Von Mitte August bis Ende September wurden allein fünf Fuhren mit Urandioxid oder hexafluorid registriert, so die aktuelle Statistik des Hamburger Senats. In allen Fällen seien jedoch sämtliche Auflagen und gesetzlichen Bestimmungen eingehalten worden. CJA/SMV