Hamburg baggert in Fernost

ELBVERTIEFUNG Bei Reedereien in Ostasien geht Hamburgs Wirtschaftssenator Gedaschko auf PR-Tournee. Seine Mission: Zweifel an der Verwirklichung des Vorhabens zerstreuen und für den Hafen werben

Hamburg und der Bund wollen die Fahrrinnenanpassung der Elbe um einen Meter

Die Botschaft, die Axel Gedaschko verkünden will, lautet: „Hamburg und der Bund wollen die Fahrrinnenanpassung der Elbe um einen Meter. Wir nehmen das verdammt ernst.“ Und das will Hamburgs CDU-Wirtschaftssenator auf einer Tournee durch Fernost persönlich den Adressaten vermitteln. Mit den Chefs aller großen ostasiatischen Reedereien ist er verabredet auf seiner fünftägigen Reise nach Singapur, China und Südkorea: „Wir wollen dort für den Hafenstandort Hamburg werben.“

Die Verzögerungen bei der geplanten Ausbaggerung der Elbe haben die großen Reedereien irritiert. Bis Ende Juni liegen jetzt die mehrfach geänderten Planunterlagen in Hamburg sowie 48 Städten und Gemeinden entlang der Elbe in Schleswig-Holstein und Niedersachsen aus, in drei Jahren soll der Fluss zwischen Hamburg und der Nordsee Tiefgänge bis 14,50 Metern gewährleisten. Das sei der richtige Zeitpunkt, findet Gedaschko, bei den Wirtschaftskapitänen in den großen asiatischen Handelsnationen baggern zu gehen.

Die Anpassung der Pläne an gestiegene Anforderungen des EU-Naturschutzrechts sei „notwendig gewesen“, räumt Jörg Oellerich ein. Der Vizechef des Projektbüros Fahrrinnenanpassung beim Wasser- und Schifffahrtsamt des Bundes in Hamburg, das für die Planungen zur Elbvertiefung verantwortlich ist, hält nunmehr „die Maßnahme für rechtssicher“. Denn dass mehrere Umweltverbände gegen die Elbvertiefung vor Gericht ziehen werden, sei klar: „Wir leben eben in einem Rechtsstaat“, weiß Jurist Gedaschko.

Den Vorschlag des Hannoveraner Umweltberaters Walter Feldt, die Elbe nur um 50 Zentimeter zu vertiefen, hält Oellerich für „nicht zielführend“. Ein ganzer Meter mehr sei notwendig, weniger sei „grober Unfug“. Feldt wundert sich nicht über die „Beratungsresistenz“ der Planer. Nach EU-Recht müsse eine geringere Vertiefung jedoch ernsthaft geprüft werden: „Sonst fällt denen ihr Projekt auf die Füße.“

SVEN-MICHAEL VEIT