Mit biblischem Auftrag

PROTEST Seit mehr als 30 Jahren kämpft das Wendland gegen ein Endlager für Atommüll in Gorleben. Die dortige Kirchengemeinde Gartow hat jetzt Klage gegen die Erkundung des Salzstocks eingereicht

„Bis zum Mittelpunkt der Erde reicht der Besitz der Gemeinde“

ECKHARD KRUSE, PASTOR

Wenige Tage vor dem nächsten Transport von Atommüll ins niedersächsische Gorleben sorgt ein rund 10 Hektar großes Waldstück im Wendland für neuen Ärger: Die direkt an das Salzbergwerk angrenzende Kirchengemeinde Gartow hat am Donnerstag beim Verwaltungsgericht Lüneburg Klage gegen die Weitererkundung des Atommüllendlagers eingereicht.

„Aufgrund ihres biblischen Auftrags ist die Kirche verpflichtet, sich mit allem Nachdruck für die Bewahrung der Schöpfung einzusetzen“, sagte Arend de Vries, Vizepräsident des Landeskirchenamtes in Hannover. Konkret richtet sich die Klage gegen das Landesbergamt wegen Verlängerung des Rahmenbetriebsplans bis zum 30. September 2020 und wegen der Zulassung des Hauptbetriebsplans 2010 / 2012 für das Bergwerk.

Der Kirchengemeinde gehört nicht nur besagtes Grundstück, sondern auch die Salzrechte unter Tage. „Das Grundstück ist nicht groß, aber tief“, sagte Eckhard Kruse, Pastor in Gartow und Endlagerbeauftragter der Landeskirche. „Bis zum Mittelpunkt der Erde reicht der Besitz der Kirchengemeinde.“ Enteignungen, wie sie nach der Novelle des Atomgesetzes möglich wären, seien noch kein Thema. „Hier hat sich noch niemand gemeldet.“

Mit dem Protest ist Gartow nicht allein: Unterstützt wird die Kirchengemeinde bei der juristischen Auseinandersetzung von der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannover. „Auch die gesamte evangelische Kirche Deutschlands steht hinter diesem Standpunkt“, sagte de Vries.

„Wir sind nicht grundsätzlich gegen Erkundungen, halten aber von der Landessynode zuletzt 2009 beschlossene Bedingungen nicht für gegeben“, betonte de Vries. Diese besagen, dass zeitgleich mindestens ein weiterer Standort und ein weiteres Wirtsgestein als Salz erkundet werden müssen. Zudem müsse die Erkundung nach standortunabhängigen Sicherheitskriterien mit internationalen Standards und nach den Regeln des Atomrechts erfolgen. (dpa)