Neue Wahl im nächsten Jahr

FRISTENLÖSUNG Neuwahl des Landtags in Schleswig-Holstein wird wohl erst im Mai 2012 stattfinden. Fraktionen wollen über den Termin neu verhandeln. Deutliche Verkleinerung des Parlaments angestrebt

Die Vorschläge wurden als zum Teil verfassungswidrig klassifiziert

Für die vorgezogene Landtagswahl in Schleswig-Holstein zeichnet sich offenkundig immer mehr der Mai nächsten Jahres als möglicher Termin ab. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur aus Parlamentskreisen. Demnach will die CDU-Fraktion darüber mit dem Koalitionspartner FDP sprechen. CDU-Fraktionschef Christian von Boetticher hatte den Mai als frühestmöglichen Termin bezeichnet.

Ein Fraktionssprecher bestätigte am Mittwoch, bei einer Klausurtagung in Hohwacht sei über den Termin gesprochen worden. Über ihn werde mit den anderen Fraktionen verhandelt. SPD-Fraktionschef Ralf Stegner war von seiner ursprünglichen Forderung November 2011 abgerückt und hatte eine Spanne bis Mai 2012 genannt. Der frisch gekürte SPD-Spitzenkandidat Torsten Albig hatte am Dienstag gesagt, das Frühjahr 2012 sei ein realistischer Termin.

Das Landesverfassungsgericht hatte im September 2010 das Wahlgesetz für verfassungswidrig erklärt. Grund war die Aufblähung des Parlaments, in dem aufgrund vieler Überhang- und Ausgleichsmandate 95 Politiker sitzen. Dabei waren einige Mandate zu Lasten der Opposition nicht ausgeglichen worden mit dem Ergebnis, dass CDU und FDP ein Mandat mehr haben als die anderen Parteien, obwohl sie bei der Wahl im September 2009 weniger Stimmen bekommen hatten. Die Normgröße des Landtags liegt bei lediglich 69 Abgeordneten.

In einer Expertenanhörung vor dem Innen- und Rechtsausschuss des Landtages Anfang Februar waren die Vorschläge von CDU, FDP und SPD als zum Teil weiterhin verfassungswidrig klassifiziert worden. Für Nachbesserungen bleibt indes wenig Zeit: Das neue Wahlgesetz soll noch in diesem Monat beschlossen werden. Nach neuesten Vorschlägen soll die Zahl der Wahlkreise von 40 auf 33 sinken und nicht nur auf 35, wie bisher geplant. Hinzu kämen 34 Listenmandate, so dass der Landtag künftig eine Regelgröße von 67 statt 69 hätte.  (dpa/taz)