Kein Plan B für Frischfleisch-Unternehmung

NORMENKONTROLLE Fehler im Bebauungsplan bringen Schlachtfabrik in Wietze in Bedrängnis: Die Satzung hatte die Gemeinde extra flott erlassen, um Mega-Anlage im bisherigen Außenbereich zu ermöglichen

Im für den Investor schlimmsten Fall droht die Pflicht zum Komplett-Rückbau

Per Normenkontrollantrag vorm Oberverwaltungsgericht Lüneburg versucht ein Nachbar der Schlachtfabrik von Wietze deren Inbetriebnahme zu verhindern. Er moniert, dass im Umweltbericht nach Immissionsschutzgesetz wichtige Schutzgüter übersehen wurden – etwa das Schutzgut Mensch. Kern des Antrags sind indes Formfehler des Bebauungsplanes, so sein Anwalt Frank Niederstadt. „Nur einen Teil davon halten wir für heilbar.“

Im für Investor Franz-Josef Rothkötter schlimmsten Fall könnten die Mängel zum Rückbau der gesamten Anlage führen. Der steckt rund 60 Millionen Euro ins Schlachtfabrik-Projekt im Celler Land, Niedersachsen fördert es mit 6,5 Millionen. In der Anlage sollen jährlich 130 Millionen Hühner getötet und verarbeitet werden, fast 250 pro Minute. Der Betrieb soll laut Unternehmen im Spätsommer 2011 beginnen. Allerdings fordert die Bürgerinitiative (BI) Wietze das Gewerbeaufsichtsamt Celle angesichts des Normenkontrollantrags auf, vor Ende des Verfahrens keine Freigabe zu erteilen.

Um Rothkötters Frischfleisch-Unternehmung im bisherigen Außenbereich zu ermöglichen, hatte die Gemeinde einen eigenen Flächennutzungs- und darauf basierenden B-Plan erstellt. Dabei unterliefen ihr aber sogar offenkundige Fehler: Selbst die Beurkundung fehlt. Laut Gesetz hätte die schon vor der Planauslegung im vergangenen Jahr existieren müssen. BI-Sprecherin Gabriele Ruschmeier wies darauf hin, dass der B-Plan Grundlage auch der Genehmigung nach Immissionsschutzgesetz ist – die der niedersächsische Naturschutzbund (Nabu) vorm Verwaltungsgericht Celle anficht. Auch die OVG-Klage entspringt der – nicht klageberechtigten – BI: Der Kläger, der taz nord bekannt, ist Mitglied. Er will nicht öffentlich in Erscheinung treten. Ihm persönlich drohen durch den Betrieb der Schlachtfabrik gesundheitliche Risiken, materiell schädigt sie ihn durch den Wertverfall seiner Immobilien. BES