Kommentar Residenzpflicht: Freiheit als milde Gabe

Auch die niedersächsischen Politik erkennt endlich an, dass Flüchtlinge mehr sind als eine zu verteilende Menschenmasse. Ihnen werden aber immer noch keine Grundrechte zugestanden.

Zähneknirschend hat die niedersächsische Beton-CDU nachgegeben: Asylbewerber dürfen bald den Einzugsbereich ihrer Ausländerbehörde verlassen, ohne um Erlaubnis zu fragen - so lange sie die niedersächsischen Landesgrenzen nicht überschreiten.

Für die Ausländerbehörden bedeutet das, dass ihre nächtlichen Abschiebekommandos vor verschlossenen Türen stehen könnten. Andererseits müssen sie sich nicht mehr so mit den Reiseanträgen herumärgern. Und wenn sie wollen, können sie die Bewegungsfreiheit doch wieder einschränken - zumindest ist das in anderen Bundesländern so, wo die Residenzpflicht bereits gelockert wurde.

Dennoch ist der Schritt der Landesregierung von symbolischer Bedeutung. Denn er erkennt implizit an, dass die Menschenmasse Flüchtling, die es bisher lediglich zu "verteilen" galt, mit Bedürfnissen ausgestattet ist, die mit Essensmarken nicht gestillt werden können. Das Lager, idealer Ort deutscher Flüchtlingspolitik, lässt sich nicht ewig perpetuieren. Seine Insassen wollen wohin.

Es ist davon auszugehen, dass die FDP Druck auf ihren Koalitionspartner CDU ausgeübt hat, auch wenn Innenminister Schünemann das bestreitet. Der Kabinettsbeschluss bedeutet allerdings noch lange nicht, dass Grundrechte nun auch für Asylbewerber gelten würden. Freizügigkeit ist für sie eine Gnade, kein Recht. Schließlich sind sie ja keine Deutschen.

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