Plastikteil-Urteil wird nicht angefochten

FREISPRUCH Staatsanwaltschaft legt keine Berufung im Verfahren gegen den Anwalt Andreas Beuth ein

Die Hamburger Staatsanwaltschaft macht ihre Ankündigung im Prozess gegen den Rechtsanwalt Andreas Beuth nicht wahr. „Wir werden das Urteil nicht anfechten“, sagte der Sprecher der Anklagebehörde, Wilhelm Möllers, der taz. Beuth war vorige Woche vom Vorwurf des Verstoß gegen das Waffengesetz vom Hamburger Amtsgericht freigesprochen worden.

Das Verfahren gegen den renommierten Strafverteidiger hatte in der Anwaltschaft einen Aufschrei ausgelöst. Es sei ein Angriff auf die Verteidigerrechte, durch das vor allem junge Anwälte eingeschüchtert werden sollen, Mandanten-Interessen voll auszuschöpfen. Beuth hatte in einem Verfahren im Juni 2010 eine Signalgeber-Halterung mitgebracht – ein 15 Zentimeter langes orangenes Plastikteil mit einer Spannvorrichtung – um es Polizeizeugen in einem Verfahren vorzuhalten.

Mit so einem Plastikteil und einer Leuchtpatrone soll sein Mandant auf einen Polizisten geschossen haben. Das Plastikteil für sich genommen ist ungefährlicher als ein Kugelschreiber. Erst wenn ein Patronenteller aufgesetzt, ein Zündplättchen eingelegt und eine Leuchtpatrone darauf gesetzt wird, wird es zur Waffe. Der Staatsanwalt in dem Verfahren, Hennig Todt, beanstandete zwei Prozesstage lang den Vorhalt nicht, bis er den Halter als Waffen-Teil beschlagnahmen ließ.

Beuth habe „in Wahrnehmung der grundgesetzlich gesicherten Verteidigerrechte gehandelt“, urteilte Richter Carsten Rühle. Außerdem sei der Gegenstand „objektiv ungefährlich“ und zudem habe der damalige Amtsrichter Johann Krieten den Vorhalt „ausdrücklich genehmigt“. Dennoch hatte der Staatsanwalt Berufung angekündigt. KAI VON APPEN