AUFENTHALTSRECHT
: Wegen Deutsch-Problemen befristet

Weil sie der deutschen Sprache kaum mächtig ist, hat das Verwaltungsgericht Göttingen das dauerhafte Aufenthaltsrecht für eine Türkin abgelehnt. Die Frau lebe seit dem Jahr 1989 in Deutschland, arbeite in einem Supermarkt und könne sich kaum auf Deutsch verständigen, sagte ein Gerichtssprecher. Die Frau habe ihre mangelnden Sprachkenntnisse mit einer sozialen Phobie erklärt und gesagt, sie habe Angst, deutsch zu sprechen. Die Türkin hat durch ihren Ehemann und minderjährige Kinder einen befristeten Aufenthaltsstatus.  (dpa)