St. Pauli fehlen Stehplätze

KASSENROLLENWURF DFB-Gericht verurteilt den Fußball-Zweitligisten zu einer Teil-Stadionsperre

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat den FC St. Pauli wegen des Wurfes einer Kassenrolle zu einem Spiel unter Teilausschluss der Öffentlichkeit verurteilt. Gegen Karlsruhe darf der Club am 12. März 5.800 Stehplätze nicht besetzen und muss mit einem Einnahmeausfall von mindestens 63.000 Euro rechnen. Ankläger Anton Nachreiner wollte alle 13.000 Stehplätze sperren lassen.

Bei der Verhandlung am Montag in Frankfurt/Main erschien der 20-jährige Werfer als Zeuge und schilderte unter Tränen seine Tat. Dies wertete das Gericht als strafmildernd. „Dieser Wurf war nicht als Wurf gegen einen Gegner gedacht, war aber im Ergebnis eine fahrlässige Tat“, sagte Richter Hans E. Lorenz.

„Das ist schon ein massives Urteil. Wir hatten uns eine Geldstrafe erhofft, die ein ganzes Stück darunter liegt“, sagte Paulis Vizepräsident Gernot Stenger. Der Verein erwägt vors DFB-Bundesgericht zu ziehen.

Am 19. Dezember war Eintracht Frankfurts Kapitän Pirmin Schwegler von der Kassenrolle am Kopf getroffen worden und zu Boden gegangen, spielte aber weiter. Schwegler trug „eine kleine Beule“ davon. Der Werfer entschuldigte sich vor der Verhandlung bei dem Fußballprofi persönlich, nachdem er dies zuvor schon per Mail getan hatte. Er habe die Rolle „hochgeworfen in der Hoffnung, dass es eine schöne Papierschlange gibt“. Die Rolle flog über das 6,30 Meter hohe Netz aufs Spielfeld. (dpa)