Pillen zwangsweise

GESETZ Niedersachsen will wieder erlauben, psychisch kranke Straftäter ruhigzustellen

Psychisch kranke Straftäter im Maßregelvollzug sollen in Niedersachsen wieder mit Medikamenten ruhiggestellt werden dürfen. Das hat gestern das Landeskabinett beschlossen. „Das generelle Verbot einer Zwangsmedikation hat seit 2011 in Einzelfällen zu einer großen Belastung sowohl des Personals als auch der Patienten geführt, denn in bestimmten Situationen blieb als einzige Möglichkeit zur Beruhigung der Lage nur noch die Fixierung“, sagte Sozialministerin Cornelia Rundt (SPD). Daher solle eine Zwangsmedikation wieder möglich sein – in engen Grenzen und unter Einbeziehung von Sachverständigen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2011 entschieden, dass die Gesetzeslage zur Zwangsbehandlung in den meisten Bundesländern nicht mit dem „Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit“ vereinbar sei. In der Folge waren die Länder aufgerufen, ihre Gesetze zu überarbeiten.

In Niedersachsen gibt es derzeit 1.300 psychisch kranke Straftäter im Maßregelvollzug. Die Gesetzesänderung muss noch vom Landtag in Hannover bestätigt werden. Rundt sagte, das Ziel der Zwangsbehandlung müsse immer die Wiederherstellung der Selbstbestimmung des Patienten sein.  (dpa)