Kein Job für Christine Kramer

BÜRGERSCHAFT Die frühere Baustaatsrätin wird nicht Parlamentsdirektorin: Gericht weist Klage zurück

Der Posten des Bürgerschaftsdirektors kann wieder besetzt werden – wie vorgesehen mit Karl-Heinz Hage. Die ehemalige Baustaatsrätin Christine Kramer wollte per Klage erzwingen, dass die Stelle für sie frei gehalten wird. Dieser Versuch ist jetzt vor dem Verwaltungsgericht Bremen gescheitert. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.

Kramer hatte damit argumentiert, dass sie als Bewerberin nach dem Landesgleichstellungsgesetz (LGG) hätte bevorzugt werden müssen, zumal sie „deutlich besser qualifiziert“ sei als Hage. Schließlich habe sie mehr Leitungserfahrung vorzuweisen und zuletzt auch das „höhere Statusamt“ inne gehabt. Hage war seit 2002 Leitender Senatsrat in Berlin – eine nach B 3 besoldete Stelle – während Kramer bis 2007 nach B 7 bezahlt wurde. In dieser Gehaltsklasse (Vergütung: rund 7.600 Euro brutto) rangiert auch der Verwaltungschef des Parlaments.

Kramer sei als Ex-Staatsrätin aber „nicht zwangsläufig geeigneter“, befand das Gericht. An der „Ermessensentscheidung“ sei rechtlich nichts auszusetzen, die „wertende Erkenntnis“ der Bürgerschaft vom Gericht juristisch nicht zu beanstanden.

Hage war in der Berliner Senatskanzlei insbesondere für die politische Koordination zwischen Senat und Abgeordnetenhaus zuständig. Ihm wurde deshalb zugute gehalten, mehr Erfahrungen an der Schnittstelle zwischen Exekutive und Legislative gesammelt und eine größere Nähe zum Parlament gehabt zu haben. Weil Hage demnach als besser qualifiziert erschien, müsse Kramer nicht vorrangig berücksichtigt werden. Das LGG greife hier also nicht, so das Gericht. In den Verfahren wurden auch Kramers ehemalige Vorgesetzte, die CDU-Bausenatoren Jens Eckhoff und Ronald-Mike Neumeyer sowie der Grüne Reinhard Loske angehört. Sie hatten sich durchweg lobend geäußert.

Die Stelle ist seit 2007 verwaist. Bürgerschaftspräsident Christian Weber wollte sie mit Ex-Sozialsenatorin Karin Röpke (SPD) besetzen – ein Umstand, den Bild skandalisierte. mnz